Schwarmfinanzierungen nehmen laut ifo-Studie trotz gesetzlicher Vorgaben zu

Bild-Schwarmfinanzierer

Im Rahmen von Schwarmfinanzierungen finden sich viele Geldgeber über Online-Plattformen zur Einzahlung in einen Topf (i.d.R. Treuhandkonto) zusammen, um ein geschäftliches, soziales oder ökologisches Projekt von Startups, Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen zu finanzieren. In früheren Beiträgen hatte ich die Grundlagen einer Schwarmfinanzierung und Beachtenswertes des Crowdfunding (englisches Begriffssynonym) erläutert. Nun zeigt eine aktuelle Studie des ifo-Instituts die Entwicklungen der Schwarmfinanzierungen seit der Einführung strengerer gesetzlicher Vorgaben durch das Kleinanlegerschutzgesetz auf. Demnach nahm die Zahl der Schwarmfinanzierungen über alle Formen wie dem Crowdfunding, Crowdinvesting und Crowdlending zu, jedoch im Bereich der Unternehmensfinanzierung mit vergleichsweise abnehmender Bedeutung. Die ifo-Studie differenziert die einzelnen Verwendungsrichtungen des Geldes, in die es die Schwarmfinanzierer zieht und gibt konkrete Zahlen zum Volumen, zu Plattformen und zu den Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.

 

Dazu wurden 56 Plattformen und 846 Finanzierungsprojekte ausgewertet und die Auswirkungen des Ende 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) untersucht, mit dem die Schwarmfinanzierung reguliert wurde. „Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz vom ifo-Institut in einer Pressemitteilung, die u.a. zusammen mit Lars Hornuf die Studie verfaßt hat. Denn im Durchschnitt wuchs der Crowdinvesting-Markt seit seinem Entstehen 2011 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 197%, zumindest volumenmäßig unbeeindruckt von der Einführung des KASG. Und von den 846 Schwarmfinanzierungen aller Verwendungsrichtungen, die seit dem Auftreten dieser neuen Finanzierungsform ab August 2011 in Deutschland ausgelobt wurden, konnten 743 trotz dem erfolgreich realisiert werden, mithin eine hohe Quote von 88%.

 

Finanzierungsvolumen deutlich gestiegen

Die Studie wertet die Entwicklung der Schwarmfinanzierungen von Oktober 2011 bis März 2018 aus und betrachtet insbesondere die 30 Monate vor und nach Einführung des KASG: Laut ifo-Studie konnten in den 30 Monaten (2,5 Jahren) vor Inkrafttreten des Gesetzes die Schwarmfinanzierer 70 Millionen Euro in Projekte für Filme, Soziales, Ökologisches, Immobilien und von Unternehmen anlegen. In den 30 Monaten danach waren es bis März 2018 schon 279 Millionen Euro. Dies entspricht einer Vervierfachung der Volumina.

Finanziert wurden von den Internetanlegern in der Anfangszeit fast ausschließlich Unternehmen bzw. Gründungen. Ab Mitte 2013 kamen soziale bzw. ökologische Projekte und ab 2015 auch (Gewerbe-) Immobilien hinzu.

 

Eigenkapital-Ersatzformen zur Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Inzwischen machen die Immobilien den Großteil des Investitionsvolumens aus und sind der Grund für die starke Zunahme der Emissionen mit Volumina von 1,0 bis 2,5 Millionen Euro. Letzteres ist die vom Kleinanlegergesetz vorgegebene Obergrenze.

Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung („partiarische Darlehen“) und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Früher dominierten stille Beteiligungen. Nachrangdarlehen können gegenüber Banken als Eigenkapital dargestellt werden, um von diesen zusätzliche (vorrangige) Kredite zu erhalten.

 

Eckdaten zu den crowd-basierten Unternehmensfinanzierungen

An den seit Beginn realisierten Schwarmfinanzierungen stellen Unternehmensfinanzierungen die größte Gruppe mit 425 von 743 Projekten. Deren kumuliertes Finanzierungsvolumen betrug 114 Millionen Euro, mithin ein durchschnittliches Projektvolumen von 268.235 Euro.   Von einem Boom der Unternehmensfinanzierungen durch Schwarmfinanzierer kann somit nicht gesprochen werden, aber durchaus von einem Wachstum. So kam es in den letzten vier Quartalen (Q2/2017 – Q1/2018) des Untersuchungszeitraums im Schnitt zu 30 erfolgreichen Unternehmensfinanzierungen via Crowd.

Vor allem Startups und Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, nutzen Schwarmfinanzierungen, beträgt ihr Anteil an die unternehmerischen Emittenten immerhin 55%. Dabei verwundert nicht, daß ein Großteil der finanzierten Unternehmen vor allem internetbasierte Geschäftsmodelle verfolgt, bei denen bestehende Offline-Vertriebskanäle um einen Online-Vertriebskanal ergänzt wurden. Die durchschnittliche Mindestlaufzeit der Crowd-basierten Unternehmensfinanzierungen betrug 56 bis 60 Monate. Die Überlebenswahrscheinlichkeit eines unternehmerischen Crowdinvesting liegt drei Jahre nach dem Investment bei 80%.

 

Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen meiner Finanzierungsberatung bei Schwarmfinanzierungen. Nehmen Sie gerne für ein kostenfreies Erstgespräch Kontakt mit mir auf.

 

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