Anforderungen an und Wege in die Selbständigkeit

Der Arbeitsmarkt zeigt sich derzeit trotz der europäischen Konjunkturrisiken in einer robusten Verfassung. Auch in solchen Zeiten liebäugeln viele Fach- und Führungskräfte mit der Selbständigkeit als Alternative zur häufig unbefriedigenden Festanstellung in etablierten Unternehmen. Ihnen stehen der freiberufliche oder gewerbliche Weg in die Selbständigkeit durch Neugründung, durch eine tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen oder durch deren Betriebsübernahme offen. Dabei stellen die vom Gründungsvorhaben betroffenen Institutionen wie Arbeitsagentur, Finanzamt, Banken, Versicherungen und (zukünftige) Geschäftspartner vielfältige Anforderungen an das Jungunternehmen.

 

Unbedingte persönliche Voraussetzung ist eine hohe physische und psychische Stabilität sowie Leistungs- und Leidensbereitschaft, um die hohen zeitlichen Erfordernisse und materiellen Unsicherheiten des Unternehmertums durchstehen zu können. Auch die partnerschaftliche und familiäre Unterstützung stellen eine unablässige Bedingung für den Erfolg des Vorhabens dar. Selbstverständlich sollte sich jede(r) Gründer/in im fachlichen Bereich seines/ ihres Vorhabens gut auskennen.
Deshalb sind berufliche Erfahrungen in dem gleichen oder in verwandten Fachgebieten sehr wichtig. Diese können allerdings auf verschiedenen Wegen erlangt worden sein: Einerseits sind mehrjährige Anstellungen vielleicht sogar bei verschiedenen Arbeitsgebern und in eigenverantwortlichen Aufgabenfeldern sehr hilfreich. Andererseits kann gerade bei Ausgründungen aus dem Hochschulbereich die umfassende theoretische Ausbildung das Rüstzeug für ein erfolgreiches "spin-off" sein. Auf jedem Fall benötigt jede(r) Gründer/in grundlegende kaufmännische Kenntnisse, die er/sie sich aber auch außerberuflich, z.B. mittels Gründerseminaren zusätzlich aneignen kann.

 

Betriebswirtschaftlich trainiert sich der zukünftige Unternehmer durch eine planvolle und strukturierte Vorbereitung seines Vorhabens, um dessen Fallstricke oder gar die ungenutzten Chancen zu vermeiden und Risiken zu evaluieren: Bereits aus der Festanstellung heraus lassen sich erste Kontakte zu zukünftigen Geschäftspartnern und Kunden knüpfen, die der Vorbereitung und informativen Abstützung der Geschäftsidee dienen.


Überhaupt sind nur ca. 5 % aller Geschäftsideen wirklich innovativ, also noch nicht in der angedachten Form am deutschen Markt präsent, so dass die Gespräche mit Marktteilnehmern schnell Dubletten erkennen lassen.
Ist der Gründer wirklich von seiner innovativen Geschäftsidee überzeugt, so schließt sich eine exakte Definition des Geschäftsvorhabens mit anschließender sachlicher, räumlicher und zeitlicher Marktabgrenzung an. Diese Marktanalyse ist umso wichtiger, wie die Produkt- oder Geschäftsidee bereits auf irgendeinem Markt eingeführt ist oder schnell kopiert werden könnte. Die gesammelten Informationen werden in einem übersichtlichen Businessplan verdichtet und laufend aktualisiert.
Dieser Geschäftsplan ist kein Selbstzweck; vielmehr dient er dem Unternehmer neben einem Selbstcontrolling der Zielerreichung auch zur Information und Überzeugung der oben genannten Anspruchssteller seines Unternehmens.
Inhalte des Geschäftsplanes sind mindestens Aussagen und zahlenmäßige Pläne zu der Geschäftsidee, den zugrundeliegenden sozioökonomischen Trends im Marktumfeld, zu der Qualifikation des Gründers, der Organisationsstruktur seines Unternehmens, dem Kapitalbedarf und -dienst sowie der Rentabilität.

 

Mit einem entsprechend formulierten Businessplan informiert und erkundet der Gründer in Gesprächen die Bereitschaft der Banken zur gemeinsamen Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen oder der Bewilligung von Hausbankkrediten sowie die Unterstützung in Spezialfinanzierungsfragen. Den Versicherungen kann er auf Basis seines Geschäftsplanes die relevanten Informationen zu den Sach-, Personen- und Vermögensschadensrisiken seines Geschäftes bereitstellen, damit die absolut notwendigen betrieblichen Versicherungen wie zur Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden können. Dem Finanzamt können mit Hilfe des Businessplans ergänzend zu dessen Fragebogen Verständnisinformationen zu den steuerlichen Erhebungsumfängen und -terminen der Umsatz-, Lohn-, Gewerbe- und Einkommensteuer gegeben werden. Häufig kann ein Gründer dadurch die Fälligkeitstermine und Umfänge seiner Steuerzahlungen in der Anfangszeit liquiditätsschonend positiv beeinflussen.

 

Weitergehende Informationen bekommen Sie in den regelmäßig angebotenen Gründerseminaren oder auf der Einzel-Coaching-Seite.

Natürlich können Sie auch über die Kontaktseite oder telefonisch unter 02597/ 9399 850 ein kostenfreies Erstgespräch mit Dr. Stefan Borchert oder seine telefonische Beratung vereinbaren.

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