Sie sind Inhaber/ -in eines kleinen Unternehmens oder Freiberufler/ -in mit der Absicht, Ihr Unternehmen zu veräußern bzw. dazu Kapitalbeteiligungen einzugehen und benötigen eine wertmäßige Verhandlungsgrundlage? 

Auf der Basis der von Ihnen bereitzustellenden Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen oder der Einnahmen-Überschuß-Rechnungen aus den letzten 3 – 5 Geschäftsjahren können folgende Bewertungsleistungen durchgeführt werden: 

  • Klärung der Veräußerungs- bzw. Beteiligungssituation und der Ihnen verbleibenden Handlungsparameter (Voll- oder Teilverkauf, Beteiligungsgeber, etc.).
  • Ermittlung eines nachvollziehbaren Unternehmenswertes nach rechtlichen Vorgaben,in der Regel auf Basis des Ertragswertverfahrens. 
  • Darstellung der Verhandlungsspielräume (Ober- bzw. Untergrenzen).
  • Offenlegung der Berechnungsprämissen für das Erkennen kritischer Werte, welche ggf. zukünftige Bewertungen beeinflussen können.
  • Dokumentation in einem praxisnahen Kurzbericht (bis ca. 10 Seiten), der allerdings kein Wirtschaftsprüfer-Gutachten für (steuer-) rechtliche Auseinandersetzungen ersetzen kann.
  • Auf Wunsch Unterstützung Ihrer Position in den Verhandlungen mit dem/ den  Kauf- bzw. Beteiligungsinteressenten, ggf. auch mit Finanzierungsinstituten (Hausbank, öffentliche Kapitalgeber, etc.).

Nehmen Sie bitte Kontakt mit Dr. Stefan Borchert auf, um nach Schilderung des von Ihnen gewünschten Bewertungsumfanges einen günstigen Preis (erfahrungsgemäß unter 1000,-- Euro zzgl. USt.) für die Kurzbewertung Ihres Unternehmens zu erhalten.

Für Unternehmenskurzbewertungen bestehen regelmäßig keine singulären Zuschußmöglichkeiten; wohl aber kann der ganzheitliche, mehrtägige Beratungsprozeß um die Veräußerung bzw. Beteiligung durch vorhandene Beratungsförderprogramme für etablierte Unternehmen mit bis zu 50%, mindestens aber mit 1500,-- Euro bezuschußt werden.

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