DBUC - Blog mit den neuesten Nachrichten und Hinweisen zu Beratungsprojekten:


Dr. Stefan Borchert nimmt am Projekt „Stärkung der Qualifizierungsberatung von KMU" teil  13.05.2013
Das Netzwerk Westmünsterland e.V. hat für den Kreis Borken als eine von drei Modellregionen den Zuschlag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) zur Entwicklung eines Konzeptes zur Qualifizierungsberatung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusammen mit der GiB NRW und der Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Wirtschaftspädagogik, bekommen. Dr. Stefan Borchert nimmt als einziger betriebswirtschaftlicher Unternehmensberater neben zwei Steuerberatern und elf Mitarbeiter/innen von regionalen Weiterbildungsträgern an dieser 10-tägigigen Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahme zu Qualifizierungsberatungen von und in KMU im Kreis Borken teil.

Auslöser des Projektes ist die Bedeutungszunahme von Personalentwicklung und Qualifizierung der KMU-Belegschaften vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als zentrale Erfolgsfaktoren einer strategischen Unternehmensführung. Vielen kleineren und mittleren Unternehmen fehlen hierfür jedoch die eigenen Ressourcen, weshalb sie auf fachkundige externe Beratung angewiesen sind. In dem regionalen Kooperationsverbund soll eine Zusatzqualifizierung für Berater/innen, die Qualifizierungsberatung in KMU anbieten, erarbeitet werden.
Als Unternehmercoach berät und begleitet Dr. Stefan Borchert eben Unternehmer und Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen der Region in Fragen der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe".
Gerade seinen Beratungsprojekten zur Mitarbeiterführung und Organisationsentwicklung spielen "Weiterbildungsthemen" immer auch eine Rolle. Insofern kann Dr. Stefan Borchert sein Wissen beispielsweise zur Mitarbeiterbeteiligung als Instrument der Fachkräftesicherung passgenau in das Projekt einbringen. Übrigens könnten die Projektergebnisse zur Qualfizierungsberatung in eine "überarbeitete" Potentialberatungsrichtlinie zur Förderung solcher Unternehmensberatungen eingehen.


Mitarbeiterbeteiligung sichert Fachkräftebedarf  01.06.2013
Unternehmen auch in der Region Nordwestfalen müssen sich auf einen zunehmenden Fachkräftemangel einstellen. So soll das gegenwärtige Defizit von 34.000 Fachkräften bis 2030 auf 61.000 laut aktuellem IHK-Fachkräftemonitor ansteigen. Weniger die akademisch, sondern gerade die beruflich qualifizierten Mitarbeiter/innen, die schweißen, montieren und fakturieren können, werden in den nächsten Jahren in vielen Unternehmen knapp.

Ein Lösungsansatz ist es, für das eigene Unternehmen den Fachkräftemangel gar nicht erst aufkommen zu lassen, indem die selber ausgebildeten und/oder eingearbeiteten Fachkräfte möglichst nicht abwandern, sondern an das Unternehmen gebunden werden. Dazu bietet das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung gleich mehrere Vorteile: Neben einer Bindung kann je nach Ausgestaltung auch ein finanzieller Anreiz für den Mitarbeiter geschaffen werden, welcher zur höheren Motivation führt. Hiervon hat das Unternehmen wiederum etwas, indem beispielsweise die Arbeitsqualität verbessert und ggf. der Krankenstand verringert werden.

Aufgrund der vielfältigen Ansätze und Ausgestaltungswege einer Mitarbeiterbeteiligung ist es notwendig, zuerst eine Analyse der Anforderungen, Bedarfe sowie Vorstellungen der Unternehmensleitung zu erarbeiten, um darauf aufbauend die konkret für das jeweilige Unternehmen in Frage kommenden Instrumente zu definieren.
Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserem Download-Bereich.

Auch können Sie über die Kontaktseite oder telefonisch unter 02597 /9399 850 hierzu ein kostenfreies Erstgespräch mit Dr. Stefan Borchert vereinbaren.


Dr. Stefan Borchert als Fachberater zum Programm unternehmensWert:Mensch zugelassen  15.03.2013
Viele Unternehmensleitungen benötigen bei Fragen zur menschorientierten Unternehmensführung die Unterstützung eines betriebswirtschaftlich ausgewiesenen Beraters. Zu Aufgabenstellungen u.a. aus den Bereichen Mitarbeiterführung, Mitarbeiterbeteiligung, Organisationsentwicklung, Personalmanagement, Weiterqualifizierung gibt es im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Pilotprojekt initiierten bundesweiten Förderprogramms unternehmensWert:Mensch hohe Zuschüsse zu den Beratungskosten. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU bis 250 Beschäftigte; mindestens 5 Jahre am Markt) können bis Dezember 2014 bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien mit bis zu 80% Beratungszuschuß gefördert werden.

Dr. Stefan Borchert (www.DBUC.de) nahm bereits im I. Quartal 2013 an den Akkreditierungs- und Ausbildungsmaßnahmen des BMAS teil, welche für eine solche Förderung der durch ihn durchgeführten Unternehmensberatungen zu den mitarbeiterorientierten Themen vorgeschrieben sind. Seit dem 15.03.2013 ist er laut Urkunde des BMAS deswegen zugelassener Fachberater zum Beratungsförderprgramm unternehmensWert:Mensch und kann bundesweit Beratungen von Unternehmensleitungen zu solchen mitarbeiterbezogenen Themen hoch gefördert durchführen.

Die Beantragung der Förderung geschieht vom Unternehmen über spezielle Stellen, die eine kostenlose Erstberatung zur Analyse des Beratungsbedarfs durchführen. Für die Beratungsregion Nord-Westfalen ist dies die Regionalagentur Münsterland e.V. in Greven. Für die Region Hamm, Unna, Dortmund die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet in Dortmund und für die Region Osnabrück-Emsland die Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH i.G. an der HWK Osnabrück-Emsland. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Förderprogramms unter: www.unternehmens-wert-mensch.de

Wenn Sie für ihr Unternehmen einen mitarbeiterbezogenen Beratungsbedarf haben, dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit Dr. Stefan Borchert vor Besuch der Erstberatungsstelle auf.


Der Weg für Unternehmen zu Förderkrediten  30.11.2012
Für Unternehmen gibt es in - fast - jeder Phase von der Gründung, über Wachstum bis zur Restrukturierung geförderte Finanzierungsmöglichkeiten. Nur für nach EU-Definition „in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen“ stehen keine Förderdarlehen mehr bereit. Aus Unternehmenssicht liegen die Vorteile der Förderkredite in den regelmäßig gegenüber den Hausbank-Darlehen vergünstigten Zinskonditionen und noch wichtiger, in der Chance, zusätzliche Sicherheiten von der Förderbank „einzukaufen“.  

Der Unternehmer muß allerdings einige Spielregeln beachten: So finanziert ein Förderinstitut niemals ein bestehendes Darlehen um oder nach, was bedeutet, daß fast immer der Antrag rechtzeitig vor dem Beginn des Vorhabens (z.B. Bestellung einer neuen Maschine) erfolgen muß! Auch ist eine aussagefähige Dokumentation zum Investitionsvorhaben oder zum Betriebsmittelbedarf, also ein Geschäfts- und Finanzplan, Voraussetzung für den Kreditantrag. Ferner muß die „Hausbank“ ihr positives Votum zum Vorhaben im Rahmen der Antragstellung gegenüber der Förderbank abgeben, was wesentlich von der Rating-Note und der Finanzierungshistorie des Unternehmens abhängt. Weil diese nicht immer spannungsfrei auch angesichts des Interesses der Hausbank am Verkauf eigener Kreditmittel sind, kann die Anfrage einer zweiten oder dritten Bank hilfreich sein. Dabei empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem ersten Gespräch mit der Bank Informationen über mögliche Förderkredite und -bürgschaften einzuholen, um mit dem Banker „auf Augenhöhe“ verhandeln zu können“. Bei größeren Finanzierungen ab ca. 100.000 Euro oder bei Gründungskrediten ist die Hinzuziehung eines Beraters nützlich, der die Möglichkeiten und Anforderungen der Förderdarlehen genau kennt und das Vorhaben und Unternehmen kommunikativ der Bank „herüber bringen“ kann.
Weitere informationen finden Sie auch auf der Seite www.dbuc.de/finanzierungs-rating-beratung.html

Über die Kontaktseite www.dbuc.de/Kontakt.html oder telefonisch unter 02597 /9399 850 können Sie zu allen Finanzierungsthemen ein kostenfreies Erstgespräch mit Dr. Stefan Borchert oder seine telefonische Beratung vereinbaren.


Höhere Anforderungen an Bewilligung des Gründungszuschusses  28.12.2011
Seit Neufassung des Gründungszuschusses zum Jahreswechsel 2011/2012 stellen die Arbeitsagenturen wesentlich höhere Anforderungen an die Bewilligung dieser finanziellen Unterstützung von Existenzgründern. Aus dem früheren Rechtsanspruch eines Arbeitslosengeld-I-Empfängers auf diese Förderleistung in Höhe des ALG-I zuzüglich 300,-- Euro Sozialversicherungspauschale für 6 Monate ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur geworden. Damit ist es für den Gründungswilligen inzwischen sehr schwer geworden, den Gründungszuschuß überhaupt zu beantragen, geschweige denn bewlligt zu bekommen, weil die Arbeitsagenturen wegen des Fachkräftebedarfs zunächst Arbeitslose in Festanstellungen vermitteln, statt deren Selbständigkeit finanziell fördern sollen.

Deshalb sollte jeder gründungswillige ALG-I-Empfänger im Eingliederungsgespräch bei seiner Arbeitsagentur auf seine Überlegungen zu einer möglichen Selbständigkeit hinweisen und noch vor Ablauf der 150 Tage an Restanspruch auf ALG I auf die Aushändigung des Antrages auf Gründungszuschuß nach § 93 SGB III bestehen. Hilfreich kann dazu auch die frühzeitige, mithin bis zu 6 Monate vorherige Inanspruchnahme der Antragsberatung zum Gründungszuschuß bei Dr. Stefan Borchert sein. So dann ist die Erstellung eines Businessplans absolut notwendig wie auch dessen Begutachtung durch eine sogenannten fachkundige Stelle. Diese fachkundige Stelle kann beispielsweise die Kammer, Wirtschaftsförderungseinrichtungen oder ausgewiesene Unternehmensberater wie Dr. Stefan Borchert sein.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu im regelmäßig erscheinenden DBUC-Newsletter, den Sie unter www.dbuc.de/Kontakt.html abonnieren können oder in der Antragsberatung, zu der Sie unter Telefon 02597/ 9399 850 einen Termin mit Dr. Stefan Borchert vereinbaren können.


Anforderungen an und Wege in die Selbständigkeit 10.07.2004
Der Arbeitsmarkt zeigt sich derzeit trotz der europäischen Konjunkturrisiken in einer robusten Verfassung. Auch in solchen Zeiten liebäugeln viele Fach- und Führungskräfte mit der Selbständigkeit als Alternative zur häufig unbefriedigenden Festanstellung in etablierten Unternehmen. Ihnen stehen der freiberufliche oder gewerbliche Weg in die Selbständigkeit durch Neugründung, durch eine tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen oder durch deren Betriebsübernahme offen. Dabei stellen die vom Gründungsvorhaben betroffenen Institutionen wie Arbeitsagentur, Finanzamt, Banken, Versicherungen und (zukünftige) Geschäftspartner vielfältige Anforderungen an das Jungunternehmen.

Unbedingte persönliche Voraussetzung ist eine hohe physische und psychische Stabilität sowie Leistungs- und Leidensbereitschaft, um die hohen zeitlichen Erfordernisse und materiellen Unsicherheiten des Unternehmertums durchstehen zu können. Auch die partnerschaftliche und familiäre Unterstützung stellen eine unablässige Bedingung für den Erfolg des Vorhabens dar. Selbstverständlich sollte sich jede(r) Gründer/in im fachlichen Bereich seines/ ihres Vorhabens gut auskennen. Deshalb sind berufliche Erfahrungen in dem gleichen oder in verwandten Fachgebieten sehr wichtig. Diese können allerdings auf verschiedenen Wegen erlangt worden sein: Einerseits sind mehrjährige Anstellungen vielleicht sogar bei verschiedenen Arbeitsgebern und in eigenverantwortlichen Aufgabenfeldern sehr hilfreich. Andererseits kann gerade bei Ausgründungen aus dem Hochschulbereich die umfassende theoretische Ausbildung das Rüstzeug für ein erfolgreiches "spin-off" sein. Auf jedem Fall benötigt jede(r) Gründer/in grundlegende kaufmännische Kenntnisse, die er/sie sich aber auch außerberuflich zusätzlich aneignen kann.  

Betriebswirtschaftlich trainiert sich der zukünftige Unternehmer durch eine planvolle und strukturierte Vorbereitung seines Vorhabens, um dessen Fallstricke oder gar die ungenutzten Chancen zu vermeiden und Risiken zu evaluieren: Bereits aus der Festanstellung heraus lassen sich erste Kontakte zu zukünftigen Geschäftspartnern und Kunden knüpfen, die der Vorbereitung und informativen Abstützung der Geschäftsidee dienen. Überhaupt sind nur ca. 5 % aller Geschäftsideen wirklich innovativ, also noch nicht in der angedachten Form am deutschen Markt präsent, so dass die Gespräche mit Marktteilnehmern schnell Dubletten erkennen lassen. Ist der Gründer wirklich von seiner innovativen Geschäftsidee überzeugt, so schließt sich eine exakte Definition des Geschäftsvorhabens mit anschließender sachlicher, räumlicher und zeitlicher Marktabgrenzung an. Diese Marktanalyse ist umso wichtiger, wie die Produkt- oder Geschäftsidee bereits auf irgendeinem Markt eingeführt ist oder schnell kopiert werden könnte. Die gesammelten Informationen werden in einem übersichtlichen Businessplan verdichtet und laufend aktualisiert. Dieser Geschäftsplan ist kein Selbstzweck; vielmehr dient er dem Unternehmer neben einem Selbstcontrolling der Zielerreichung auch zur Information und Überzeugung der oben genannten Anspruchssteller seines Unternehmens. Inhalte des Geschäftsplanes sind mindestens Aussagen und zahlenmäßige Pläne zu der Geschäftsidee, den zugrundeliegenden sozioökonomischen Trends im Marktumfeld, zu der Qualifikation des Gründers, der Organisationsstruktur seines Unternehmens, dem Kapitalbedarf und -dienst sowie der Rentabilität.
Mit einem entsprechend formulierten Businessplan informiert und erkundet der Gründer in Gesprächen die Bereitschaft der Banken zur gemeinsamen Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen oder der Bewilligung von Hausbankkrediten sowie die Unterstützung in Spezialfinanzierungsfragen. Den Versicherungen kann er auf Basis seines Geschäftsplanes die relevanten Informationen zu den Sach-, Personen- und Vermögensschadensrisiken seines Geschäftes bereitstellen, damit die absolut notwendigen betrieblichen Versicherungen wie zur Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden können. Dem Finanzamt können mit Hilfe des Businessplans ergänzend zu dessen Fragebogen Verständnisinformationen zu den steuerlichen Erhebungsumfängen und -terminen der Umsatz-, Lohn-, Gewerbe- und Einkommensteuer gegeben werden. Häufig kann ein Gründer dadurch die Fälligkeitstermine und Umfänge seiner Steuerzahlungen in der Anfangszeit liquiditätsschonend positiv beeinflussen.

Weitergehende Informationen bekommen Sie in den regelmäßig angebotenen Gründerseminaren unter www.dbuc.de/seminare.html oder auf der Seite www.dbuc.de/einzel-coaching-vor-gruendung.html
Natürlich können Sie auch über die Kontaktseite www.dbuc.de/Kontakt.html oder telefonisch unter 02597 /9399 850 ein kostenfreies Erstgespräch mit Dr. Stefan Borchert oder seine telefonische Beratung vereinbaren.
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